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FAQ – Die häufigsten Fragen über Spielplatz-Sicherheit

Als Fachpersonen im Bereich Spielplatz-Sicherheit erhalten wir die unterschiedlichsten Anfragen. Dies sind die meist gestellten Fragen rund um die Einhaltung der aktuellen Normen. Bitte beachten Sie, dass diese FAQs keine Inspektion vor Ort ersetzen.

Sie haben weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

Die häufigsten Fragen rund um die Sicherheit von Spielplätzen

Abnutzung, Wetter oder absichtliche Zerstörung können die Verletzungsgefahr erhöhen. Deshalb sind regelmässige Kontrollen für die Unfallprävention essenziell. Die Kontrolle der Spielplätze wird grundsätzlich in drei unterschiedliche Kontrollen aufgeteilt:

Visuelle Inspektion: Diese sollte sicher wöchentlich durch den Hauswart geschehen. Hier werden Spielplätze auf offensichtliche Gefahren kontrolliert.

Operative Inspektion: Hier wird eine detaillierte Überprüfung der Geräte auf dem Spielplatz durchgeführt. Dies sollte in monatlichen bis dreimonatlichen Abständen geschehen.

Hauptinspektion: Hier wird jedes Gerät genau kontrolliert sowie Fundamente und Oberflächen gecheckt. Die Materialien werden überprüft und auf allfällige Vermorschung oder Verschleiss kontrolliert, mögliche Fangstellen ausfindig gemacht oder auch Zäune und Tore auf Veränderung der Sicherheit geprüft. Diese Inspektion sollte jährlich von einem Fachspezialisten durchgeführt werden. Allgemeinen betrieblichen Zustand wird kontrolliert.

Für jeden öffentlich zugänglichen Spielplatz ist die regelmässige Kontrolle vom Eigentümer zu organisieren. Oftmals wird die visuelle sowie operative Kontrolle vom Hauswart durchgeführt. Die jährliche Hauptkontrolle sollte jedoch von einem Fachexperten gemacht werden. Mit diversen Hilfsmitteln und einem grossen Fachwissen kontrolliert dieser die Anlage auf mögliche Gefahren.

Abenteuerspielplätze, welche für ältere Kinder gebaut werden, sind von der Norm zwar ausgeschlossen, müssen aber eingezäunt und gesichert sein. Zudem müssen Abenteuerspielplätze immer durch Betreuungspersonal überwacht sein und eine Zutrittsbeschränkung haben.

Die Norm ist geltend auf allen öffentlich zugänglichen Spielplätzen, wie bspw. Kindergärten, Schulen, Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen, Restaurant, Parks, Seebad uvm.

Ja, wenn das Spielgerät öffentlich zugänglich ist. Neben der jährlichen Hauptinspektion muss auch die visuelle und die operative Inspektion regelmässig durchgeführt werden.

Falls ein Gerät Mängel aufweist, haftet der Werkeigner. Dieser ist nämlich für die Organisation der oben genannten Kontrollen (visuelle, operative Inspektion sowie Hauptinspektion des Spielplatzes, bzw. des Spielgeräts) verantwortlich. Eltern haben jedoch auch eine Aufsichtspflicht.

Ein Fallschutz ist eine stossdämpfende Oberfläche von Aufprallflächen, welche das Verletzungsrisiko reduzieren. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richtigen Fallschutzbodens.

Rasen genügt nur bis zu einer max. Fallhöhe von 1 Meter. Neben der Fallhöhe müssen natürlich auch die Spielgeräte der Norm entsprechen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Treppen müssen mit einem Abstand von 1.50 Metern gebaut werden. Die Aufprallfläche muss frei von Kanten sein.

Sobald der Spielplatz nicht mehr der aktuellen Norm entspricht und die Wartungsarbeiten nicht im Verhältnis zu einer Neuanschaffung stehen, ist eine Renovierung des Spielplatzes sinnvoll. Gerne helfen wir Ihnen bei dieser Einschätzung und erstellen Ihnen auch gerne eine Offerte für die Umgestaltung des Spielplatzes.